Kostenübernahme durch:

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Sie sind gesetzlich versichert, dann übernimmt Ihre Krankenkasse alle Kosten.

 

 

Private Krankenversicherung

 

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 


Beihilfe

 

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

 

 

Selbstzahler

 

Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.

 

 

Paartherapie

 

Die Kosten für Paartherapien werden von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Der Betrag für eine 60 minütige Sitzung liegt bei 100 €.